Individuelle Gesundheitsleistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen

Einfach formuliert: IGeL-Leistungen schließen die Lücke zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ärztlichen Privatbehandlung.

Nicht alles, was Sie als Patient wünschen oder benötigen, kann und darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hintergrund ist das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 Abs. 1 SGB V): „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
Individuelle Gesundheitsleistungen sind also „Wunschleistungen“ bei Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang der GKV, werden aber dennoch vom Patienten nachgefragt und sind ärztlich empfehlenswert oder – je nach Intensität des Patientenwunsches – zumindest ärztlich vertretbar.
Hier finden Sie einen Auszug der in unserer Praxis möglichen „Wunschleistungen“. Eine „Preisliste“ erhalten Sie auf Wunsch von unserem Praxisteam.
Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfung
Besonders wichtig ist eine Impfberatung vor einer Reise in tropische Länder. Es gilt die Faustregel: „Je exotischer das Ziel, desto früher mit der Impfvorbereitung beginnen“. Idealerweise sollte die Reiseimpfberatung 6 Monate vor Reisebeginn erfolgen. Für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Reiseimpfberatung und Reiseimpfungen sind sogenannte Igel-Leistungen. Die Kosten müssen von Ihnen zunächst in der Praxis entrichtet werden. Reichen Sie danach diese Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein; zahlreiche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten auf Nachfrage.
Sporttauglichkeitsuntersuchung
Führerscheinuntersuchung
Atteste und Bescheinigungen
z.B. für Arbeitgeber, Fitnessstudio, Schulen oder Behörden

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